WERTSACHE MUSIKINSTRUMENT

Violinen sind zu Sammelobjekten geworden wie Alte Meister, Geiger werden zu Schmugglern — oder müssen auf originelle Weise Zoll zahlen

Geigen sind ein wertvolles Gut. Nicht nur ideell, weil man so herrlich auf ihnen Musik machen kann. Der Wert der Viersaiter lässt sich mittlerweile auch beziffern. Falls es sich um ein erlesenes Instrument von Meisterhand handelt, erreicht man dabei deutlich sechsstellige Summen.

Soeben wurde ein Instrumentenmacher in New York zu einer Geldstrafe von umgerechnet etwa 300.000 Euro verdonnert, weil er die Geige einer koreanischen Musikerin hatte verschwinden lassen. Es geschah natürlich unabsichtlich. Das Instrument war sozusagen beim Service und der Handwerkermeister lieh es nach erfolgter Generalrenovierung an einen Musiker aus, der es leider nicht zurückgab.

Das hat die Eigentümerin erbost. Sie verlangte 400.000 Dollar für das Instrument und ein noch einmal so hohes „Schmerzensgeld“. Die Endsumme, auf die man sich dann einigte, ist auch noch recht ansehnlich.

Doch kommen Geigenbesitzer zuweilen in noch ganz andere Kalamitäten. Niemand Geringerer als Maxim Vengerov wurde, wie „France Musique“ vor Kurzem berichtete, an der französisch-monegassischen Grenze angehalten und musste sich als ehrlicher Besitzer des mitgeführten Meisterinstruments ausweisen.

Die einschlägigen Papiere führte Vengerov freilich nicht mit. So zückte er als Ausweis die Geige und gab den Zöllnern ein improvisiertes Privatkonzert. Berechnet man dafür Vengerovs gewohnte Gage, hat er also mitten in der EU recht ordentlich Zoll gezahlt . . .

Der Mythos der alten Geigen nährt sich auf diese Weise wunderbar immer wieder aufs Neue. Nicht nur die sprichwörtlichen Stradivaris werden hoch gehandelt: Eine Violine des italienischen Geigenbauers Nicolò Amati etwa hat heuer bei einer Auktion eines neu formierten Auktionshauses einen Verkaufsrekord erzielt. Das 1658 gebaute Instrument wechselte für umgerechnet über 500.000 Euro den Besitzer.

Der Versteigerungserfolg kommt nicht von ungefähr. Die Gründer des neuen Auktionshauses verstehen ihr Geschäft, waren sie doch einst bei Sotheby's beschäftigt und sahen sich mit dessen Entscheidung konfrontiert, das Geschäft mit Musikinstrumenten nicht weiterzuführen.

Juristisch nett ist der Fall einer Stradivari, die einer koreanischen Geigerin in London gestohlen wurde. Die Meldung, das Instrument sei in Bulgarien aufgetaucht, entpuppte sich als Zeitungsente. Daraufhin bezahlte die Versicherung ein kleines Vermögen – denn niemand rechnete damit, dass die Geige sich wiederfinden würde.

Sie tauchte aber in den britischen Midlands auf, leicht beschädigt, aber inklusive zweier wertvoller Geigenbögen. Wem gehört nun die Geige, der Musikerin, der Versicherung? Vermutlich muss die einstige Besitzerin ihr Instrument jetzt zurückkaufen . . .



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